Beitragvon Merger » 20.06.2019, 11:01
Hallo DietrichF,
wenn ein Angestellter mit Beihilfeanspruch in Rente geht, fallen die Bezüge aus dem öffentlichen Dienst weg und somit kann kein Beihilfeanspruch mehr bestehen.
Bedeutet, du musst deine Tarife bei Eintritt in den Ruhestand auf 100 % Tarife erhöhen.
Was ich jedoch nicht verstehe ist, dass dich dein Versicherungsvermittler bzw. Versicherungsunternehmen darauf nicht schon bei Vertragsabschluss aufmerksam gemacht hat.
Solange du Beiträge als Arbeitnehmer zahlst hast du ja auch die Möglichkeit einen zusätzlichen Tarif "Beitragsentlastung im Alter" abzuschließen, wo sich unter Umständen dein AG noch an den Beiträgen bis zum Höchstbetrag beteiligt. Wäre eine Option, deine Beiträge später zu reduzieren.
Ich selbst war ca. 20 Jahren im öffentlichen Dienst als Angestellter mit Beihilfeanspruch (Rheinland-Pfalz) und bin danach in den Versicherungsaußendienst der DBV gewechselt mit Schwerpunkt ÖD und Beihilferecht.
Zur Zeit befinde ich mich im Vorruhestand.
Wenn du noch Fragen hast, einfach melden.
Gruß Merger